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Makler für Wohnungen und Häuser in Konz, Schweich im Kreis Trier-Saarburg

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54308 Langsur Grewenich, Langsur, Mesenich, Metzdorf
54309 Newel Beßlich, Butzweiler, Lorich, Newel
54311 Trierweiler Fusenich, Sirzenich, Trierweiler, Udelfangen
54313 Zemmer Daufenbach, Rodt, Schleidweiler, Zemmer
54314 Zerf Baldringen, Greimerath, Hentern, Neunhäuser, Paschel, Schömerich, Vierherrenborn, Zerf
54316 Pluwig Bonerath, Franzenheim, Geizenburg, Hinzenburg, Hockweiler, Holzerath, Lampaden, Lonzenburg, Ollmuth, Pluwig, Schöndorf
54317 Osburg Farschweiler, Gusterath, Gutweiler, Herl, Kasel, Korlingen, Lorscheid, Morscheid, Osburg, Riveris, Sommerau ...
54329 Konz Filzen, Hamm, Kommlingen, Konz, Krettnach, Könen, Niedermennig, Oberemmel, Obermennig
54331 Pellingen Oberbillig, Pellingen
54338 Schweich Issel, Longen, Schweich
54340 Leiwen Bekond, Detzem, Ensch, Klüsserath, Köwerich, Leiwen, Longuich, Naurath, Pölich, Riol, Schleich ...
54341 Fell Fastrau, Fell
54346 Mehring Lörsch, Mehring
54421 Reinsfeld Hinzert-Pölert, Reinsfeld
54427 Kell Kell, Mühlscheid
54429 Schillingen Heddert, Mandern, Schillingen, Waldweiler
54439 Saarburg Beurig, Dilmar, Dittlingen, Esingen, Fisch, Helfant, Kahren, Kelsen, Kreuzweiler, Krutweiler, Körrig ...
54441 Ayl Ayl, Beuren, Kanzem, Kastel-Staadt, Kirf, Mannebach, Meurich, Ockfen, Schoden, Taben-Rodt, Temmels ...
54450 Freudenburg Freudenburg, Kollesleuken
54453 Nittel Köllig, Nittel, Rehlingen
54456 Tawern Fellerich, Onsdorf, Tawern
54457 Wincheringen Bilzingen, Söst, Wincheringen
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Trier-Saarburg - Folgekosten des Hauskaufs

Immobilienmakler / Immobilien Wenn man ein Haus oder eine Wohnung kauft, kommen nach dem Kauf immer noch einige Folgekosten hinzu, die man bei der Finanzierung berücksichtigen muss. Denn die Folgekosten können nochmals eine erhebliche Ausgabe darstellen und die Finanzen des Käufers erheblich belasten. Daher sollten bei der Finanzierung alle anfallenden Kosten berücksichtigt werden.

Als Erstes fällt in der Regel die Grunderwerbssteuer an. Diese beträgt im Moment 3,5% des Verkaufswerts. Die Notarkosten und die Kosten für den Grundbucheintrag betragen 1,5% des Verkaufswerts und müssen ebenfalls vom Käufer beglichen werden. Die Kosten für den Immobilienmakler können unterschiedlich sein, betragen jedoch in der Regel etwa 5% des Verkaufspreises. Je nach vertraglicher Regelung werden sie vom Käufer oder vom Verkäufer getragen. Es gilt zu beachten, dass die Angabe der Maklergebühr in der Regel die Mehrwertsteuer nicht beinhaltet, sodass diese ebenfalls bei der Berechnung mit einbezogen werden muss. Je nach den genauen Vereinbarungen muss der Käufer noch mehr als 10% des Kaufpreises für verschiedene Gebühren aufbringen, was bei den großen Summen, die in der Regel beim Kauf eines Hauses anfallen, ebenfalls eine beträchtliche Ausgabe darstellt.