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Makler für Wohnungen und Häuser in Schifferstadt, Mutterstadt im Kreis Rhein-Pfalz-Kreis

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Rhein-Pfalz-Kreis - Folgekosten des Hauskaufs

Immobilienmakler / Immobilien Wenn man ein Haus oder eine Wohnung kauft, kommen nach dem Kauf immer noch einige Folgekosten hinzu, die man bei der Finanzierung berücksichtigen muss. Denn die Folgekosten können nochmals eine erhebliche Ausgabe darstellen und die Finanzen des Käufers erheblich belasten. Daher sollten bei der Finanzierung alle anfallenden Kosten berücksichtigt werden.

Als Erstes fällt in der Regel die Grunderwerbssteuer an. Diese beträgt im Moment 3,5% des Verkaufswerts. Die Notarkosten und die Kosten für den Grundbucheintrag betragen 1,5% des Verkaufswerts und müssen ebenfalls vom Käufer beglichen werden. Die Kosten für den Immobilienmakler können unterschiedlich sein, betragen jedoch in der Regel etwa 5% des Verkaufspreises. Je nach vertraglicher Regelung werden sie vom Käufer oder vom Verkäufer getragen. Es gilt zu beachten, dass die Angabe der Maklergebühr in der Regel die Mehrwertsteuer nicht beinhaltet, sodass diese ebenfalls bei der Berechnung mit einbezogen werden muss. Je nach den genauen Vereinbarungen muss der Käufer noch mehr als 10% des Kaufpreises für verschiedene Gebühren aufbringen, was bei den großen Summen, die in der Regel beim Kauf eines Hauses anfallen, ebenfalls eine beträchtliche Ausgabe darstellt.