Oldenburg - Vertragsdetails bei Verkauf eines Hauses
Wenn man ein Haus oder eine Wohnung verkaufen will, beauftragen viele Menschen mit dieser Aufgabe einen Immobilienmakler. Jedoch gibt es viele verschiedene Möglichkeiten, den Vertrag mit dem Makler zu gestalten. Daher sollte bei der Unterzeichnung immer genau auf die Details geachtet werden.
Zunächst ist es wichtig zu beachten, ob man einen Allgemeinauftrag oder einen Alleinauftrag unterzeichnet. Beim Allgemeinauftrag darf man auch andere Makler mit dem Verkauf der Immobilie beauftragen, beim Alleinauftrag ist dies nicht möglich, man darf hier lediglich selbst für den Verkauf der Immobilie sorgen. Beim qualifizierten Alleinauftrag wird jedoch auch dies ausgeschlossen.
Auch bei der Maklergebühr muss man auf die Details achten. Zum einen kann die Höhe der Provision unterschiedlich sein, zum anderen gibt es Verträge, nach denen die Provision vollständig vom Käufer zu tragen ist, in anderen Fällen muss der Verkäufer dafür aufkommen. Häufig müssen sich auch beide Parteien die Gebühren teilen.