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47051 Duisburg Altstadt, Dellviertel, Duissern, Kaßlerfeld
47053 Duisburg Altstadt, Dellviertel, Hochfeld, Wanheimerort
47055 Duisburg Neudorf-Süd, Wanheim-Angerhausen, Wanheimerort
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47119 Duisburg Beeck, Laar, Ruhrort
47137 Duisburg Mittelmeiderich, Obermeiderich, Untermeiderich
47138 Duisburg Mittelmeiderich, Neumühl, Obermeiderich, Ruhrort, Untermeiderich
47139 Duisburg Beeck, Beeckerwerth, Untermeiderich
47166 Duisburg Alt-Hamborn, Beeck, Bruckhausen, Marxloh, Neumühl, Obermarxloh
47167 Duisburg Marxloh, Neumühl, Obermarxloh, Röttgersbach
47169 Duisburg Aldenrade, Fahrn, Marxloh, Röttgersbach, Wehofen
47178 Duisburg Alt-Walsum, Overbruch, Vierlinden
47179 Duisburg Aldenrade, Alt-Walsum, Fahrn, Vierlinden, Wehofen
47198 Duisburg Alt-Homberg, Hochheide
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47226 Duisburg Bergheim, Hochemmerich, Rheinhausen-Mitte
47228 Duisburg Bergheim, Friemersheim, Hochemmerich, Winkelhausen
47229 Duisburg Bergheim, Friemersheim, Rheinhausen-Mitte
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47259 Duisburg Huckingen, Hüttenheim, Mündelheim, Ungelsheim, Wanheim-Angerhausen
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Duisburg - Folgekosten des Hauskaufs

Immobilienmakler / Immobilien Wenn man ein Haus oder eine Wohnung kauft, kommen nach dem Kauf immer noch einige Folgekosten hinzu, die man bei der Finanzierung berücksichtigen muss. Denn die Folgekosten können nochmals eine erhebliche Ausgabe darstellen und die Finanzen des Käufers erheblich belasten. Daher sollten bei der Finanzierung alle anfallenden Kosten berücksichtigt werden.

Als Erstes fällt in der Regel die Grunderwerbssteuer an. Diese beträgt im Moment 3,5% des Verkaufswerts. Die Notarkosten und die Kosten für den Grundbucheintrag betragen 1,5% des Verkaufswerts und müssen ebenfalls vom Käufer beglichen werden. Die Kosten für den Immobilienmakler können unterschiedlich sein, betragen jedoch in der Regel etwa 5% des Verkaufspreises. Je nach vertraglicher Regelung werden sie vom Käufer oder vom Verkäufer getragen. Es gilt zu beachten, dass die Angabe der Maklergebühr in der Regel die Mehrwertsteuer nicht beinhaltet, sodass diese ebenfalls bei der Berechnung mit einbezogen werden muss. Je nach den genauen Vereinbarungen muss der Käufer noch mehr als 10% des Kaufpreises für verschiedene Gebühren aufbringen, was bei den großen Summen, die in der Regel beim Kauf eines Hauses anfallen, ebenfalls eine beträchtliche Ausgabe darstellt.