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Makler für Wohnungen und Häuser in Bergheim, Kerpen im Kreis Rhein-Erft-Kreis

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50126 Bergheim Bergheim, Glesch, Kenten, Paffendorf, Thorr, Zieverich
50127 Bergheim Ahe, Kenten, Quadrath-Ichendorf, Thorr
50129 Bergheim Auenheim, Bergheim, Büsdorf, Fliesteden, Glessen, Hüchelhoven, Niederaußem, Oberaußem, Rheidt
50169 Kerpen Balkhausen, Brüggen, Horrem, Neu-Bottenbroich, Türnich
50170 Kerpen Buir, Manheim, Sindorf
50171 Kerpen Bergerhausen, Blatzheim, Kerpen, Manheim-neu, Mödrath, Niederbolheim
50181 Bedburg Bedburg, Blerichen, Broich, Grottenherten, Kaster, Kirchherten, Kirchtroisdorf, Kirdorf, Kleintroisdorf, Königshoven, Lipp ...
50189 Elsdorf Angelsdorf, Berrendorf, Elsdorf, Esch, Etzweiler, Frankeshoven, Giesendorf, Grouven, Heppendorf, Neu-Etzweiler, Niederembt ...
50226 Frechen Bachem, Benzelrath, Buschbell, Frechen, Grefrath, Grube Carl, Habbelrath, Königsdorf, Neubuschbell
50259 Pulheim Brauweiler, Dansweiler, Freimersdorf, Geyen, Ingendorf, Manstedten, Orr, Pulheim, Sinnersdorf, Sinthern, Stommelerbusch ...
50321 Brühl Badorf, Brühl, Eckdorf, Heide, Kierberg, Pingsdorf, Schwadorf, Vochem
50354 Hürth Alstädten/Burbach, Alt-Hürth, Berrenrath, Efferen, Fischenich, Gleuel, Hermülheim, Kalscheuren, Kendenich, Knapsack, Sielsdorf ...
50374 Erftstadt Ahrem, Blessem, Bliesheim, Borr, Dirmerzheim, Erp, Frauenthal, Friesheim, Gymnich, Herrig, Kierdorf ...
50389 Wesseling Berzdorf, Keldenich, Urfeld, Wesseling
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Rhein-Erft-Kreis - Folgekosten des Hauskaufs

Immobilienmakler / Immobilien Wenn man ein Haus oder eine Wohnung kauft, kommen nach dem Kauf immer noch einige Folgekosten hinzu, die man bei der Finanzierung berücksichtigen muss. Denn die Folgekosten können nochmals eine erhebliche Ausgabe darstellen und die Finanzen des Käufers erheblich belasten. Daher sollten bei der Finanzierung alle anfallenden Kosten berücksichtigt werden.

Als Erstes fällt in der Regel die Grunderwerbssteuer an. Diese beträgt im Moment 3,5% des Verkaufswerts. Die Notarkosten und die Kosten für den Grundbucheintrag betragen 1,5% des Verkaufswerts und müssen ebenfalls vom Käufer beglichen werden. Die Kosten für den Immobilienmakler können unterschiedlich sein, betragen jedoch in der Regel etwa 5% des Verkaufspreises. Je nach vertraglicher Regelung werden sie vom Käufer oder vom Verkäufer getragen. Es gilt zu beachten, dass die Angabe der Maklergebühr in der Regel die Mehrwertsteuer nicht beinhaltet, sodass diese ebenfalls bei der Berechnung mit einbezogen werden muss. Je nach den genauen Vereinbarungen muss der Käufer noch mehr als 10% des Kaufpreises für verschiedene Gebühren aufbringen, was bei den großen Summen, die in der Regel beim Kauf eines Hauses anfallen, ebenfalls eine beträchtliche Ausgabe darstellt.