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Makler für Wohnungen und Häuser in Bad Langensalza, Unstruttal im Kreis Unstrut-Hainich-Kreis

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Koch Immobilien

Röblingstr. 16
99974 Mühlhausen


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99947 Bad Langensalza Alterstedt, Aschara, Bad Langensalza, Bothenheilingen, Eckardtsleben, Großwelsbach, Grumbach, Henningsleben, Illeben, Issersheilingen, Kirchheilingen ...
99955 Herbsleben Bad Tennstedt, Ballhausen, Blankenburg, Bruchstedt, Haussömmern, Herbsleben, Hornsömmern, Kleinvargula, Klettstedt, Kutzleben, Lützensömmern ...
99974 Unstruttal Ammern, Dachrieden, Felchta, Görmar, Kaisershagen, Unstruttal, Reiser, Saalfeld, Windeberg
99976 Anrode Annaberg, Beberstedt, Beyrode, Bickenriede, Breitenbich, Dörna, Eigenrieden, Eigenrode, Faulungen, Hildebrandshausen, Hollenbach ...
99986 Oberdorla Flarchheim, Kammerforst, Langula, Niederdorla, Oberdorla, Oppershausen
99988 Diedorf Diedorf, Heyerode, Katharinenberg, Schierschwende, Schönberg, Wendehausen
99991 Großengottern Altengottern, Großengottern, Heroldishausen
99994 Schlotheim Hohenbergen, Marolterode, Mehrstedt, Schlotheim
99996 Menteroda Großmehlra, Menteroda, Obermehler, Schacht Pöthen, Siedlung Pöthen, Urbach, Wohnsiedlung Am Flugplatz
99998 Weinbergen Bollstedt, Grabe, Höngeda, Körner, Seebach, Volkenroda, Österkörner

Wussten Sie schon?

Unstrut-Hainich-Kreis - Folgekosten des Hauskaufs

Immobilienmakler / Immobilien Wenn man ein Haus oder eine Wohnung kauft, kommen nach dem Kauf immer noch einige Folgekosten hinzu, die man bei der Finanzierung berücksichtigen muss. Denn die Folgekosten können nochmals eine erhebliche Ausgabe darstellen und die Finanzen des Käufers erheblich belasten. Daher sollten bei der Finanzierung alle anfallenden Kosten berücksichtigt werden.

Als Erstes fällt in der Regel die Grunderwerbssteuer an. Diese beträgt im Moment 3,5% des Verkaufswerts. Die Notarkosten und die Kosten für den Grundbucheintrag betragen 1,5% des Verkaufswerts und müssen ebenfalls vom Käufer beglichen werden. Die Kosten für den Immobilienmakler können unterschiedlich sein, betragen jedoch in der Regel etwa 5% des Verkaufspreises. Je nach vertraglicher Regelung werden sie vom Käufer oder vom Verkäufer getragen. Es gilt zu beachten, dass die Angabe der Maklergebühr in der Regel die Mehrwertsteuer nicht beinhaltet, sodass diese ebenfalls bei der Berechnung mit einbezogen werden muss. Je nach den genauen Vereinbarungen muss der Käufer noch mehr als 10% des Kaufpreises für verschiedene Gebühren aufbringen, was bei den großen Summen, die in der Regel beim Kauf eines Hauses anfallen, ebenfalls eine beträchtliche Ausgabe darstellt.