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Makler für Wohnungen und Häuser in Daun, Gerolstein im Kreis Vulkaneifel

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53539 Kelberg Bodenbach, Bongard, Borler, Brücktal, Gelenberg, Hünerbach, Kelberg, Kirsbach, Köttelbach, Meisenthal, Reimerath ...
54550 Daun Boverath, Daun, Gemünden, Neunkirchen, Pützborn, Rengen, Steinborn, Waldkönigen, Weiersbach
54552 Üdersdorf Beinhausen, Boxberg, Brockscheid, Brück, Darscheid, Demerath, Dockweiler, Dreis, Ellscheid, Gefell, Hörscheid ...
54558 Gillenfeld Gillenfeld, Mückeln, Saxler, Sprink, Strohn, Winkel
54568 Gerolstein Bewingen, Büscheich, Gees, Gerolstein, Hinterhausen, Lissingen, Michelbach, Müllenborn, Oos, Roth, Stadtmitte
54574 Birresborn Birresborn, Kopp, Rom
54576 Hillesheim Bolsdorf, Dohm, Hillesheim, Lammersdorf, Niederbettingen
54578 Walsdorf Basberg, Berndorf, Kerpen, Loogh, Mirbach, Nohn, Oberbettingen, Oberehe, Stroheich, Walsdorf, Wiesbaum ...
54579 Üxheim Ahütte, Flesten, Heyroth, Leudersdorf, Niederehe, Nollenbach, Üxheim
54584 Jünkerath Feusdorf, Gönnersdorf, Jünkerath
54587 Lissendorf Birgel, Lissendorf
54589 Stadtkyll Kerschenbach, Schönfeld, Stadtkyll
54611 Hallschlag Hallschlag, Scheid
56767 Uersfeld Gunderath, Höchstberg, Kaperich, Kolverath, Kölnische Höfe, Kötterichen, Lirstal, Mosbruch, Oberelz, Sassen, Uersfeld ...
56769 Retterath Arbach, Bereborn, Mannebach, Retterath, Salcherath
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Vulkaneifel - Folgekosten des Hauskaufs

Immobilienmakler / Immobilien Wenn man ein Haus oder eine Wohnung kauft, kommen nach dem Kauf immer noch einige Folgekosten hinzu, die man bei der Finanzierung berücksichtigen muss. Denn die Folgekosten können nochmals eine erhebliche Ausgabe darstellen und die Finanzen des Käufers erheblich belasten. Daher sollten bei der Finanzierung alle anfallenden Kosten berücksichtigt werden.

Als Erstes fällt in der Regel die Grunderwerbssteuer an. Diese beträgt im Moment 3,5% des Verkaufswerts. Die Notarkosten und die Kosten für den Grundbucheintrag betragen 1,5% des Verkaufswerts und müssen ebenfalls vom Käufer beglichen werden. Die Kosten für den Immobilienmakler können unterschiedlich sein, betragen jedoch in der Regel etwa 5% des Verkaufspreises. Je nach vertraglicher Regelung werden sie vom Käufer oder vom Verkäufer getragen. Es gilt zu beachten, dass die Angabe der Maklergebühr in der Regel die Mehrwertsteuer nicht beinhaltet, sodass diese ebenfalls bei der Berechnung mit einbezogen werden muss. Je nach den genauen Vereinbarungen muss der Käufer noch mehr als 10% des Kaufpreises für verschiedene Gebühren aufbringen, was bei den großen Summen, die in der Regel beim Kauf eines Hauses anfallen, ebenfalls eine beträchtliche Ausgabe darstellt.